Rechtsreferendarin scheitert mit Eilantrag gegen Kopftuchverbot
Darf eine Frau mit Kopftuch den Staat vor Gericht vertreten?
Karlsruhe wertet die Neutralität vorerst höher als die Religionsfreiheit.
Kommentar GB:
Der Islam hat im Rahmen der Religionsfreiheit des Art 4 GG keinerlei Anspruch auf öffentliche Geltung.
Auch die negative Religionsfreiheit, also Freiheit von Religion, hat Verfassungsrang. Nicht-religiöse und nicht-konfessionell gebundene Menschen sind als solche geschützt oder zu schützen, nicht zuletzt vor religiös motivierten Übergriffigkeiten. Der Islam stellt in diesem Zusammenhang ein Problem dar.
Literatur: