Schwangerschaftsabbruch zwischen Ausnahme und Alltag
Nach dem Urteil gegen Gießener Allgemeinärztin wird heftig über Schwangerschaftsabbrüche diskutiert. So sieht die medizinische Praxis heute aus.
von Adelheid Müller-Lissner
Gießener Ärztin vor Gericht: „Der Skandal ist, dass so was strafbar ist“
und
https://www.heise.de/tp/features/Gesicht-zeigen-fuer-das-Recht-auf-Abtreibung-3902895.html?seite=all
Kommentar GB:
Ja, und? Worüber regt Frau Lüdemann sich auf?
Meint sie, Frauen stünde eine strafbefreite Lizenz zum willkürlichen Töten ihres Nachwuchses („Recht auf Abtreibung“ /
; s. o.) zu? Etwa in dem Sinne, daß Frauen freihändig und subjektiv darüber entscheiden, ob ein Fötus als „lebenswert“ oder „nicht lebenswert“ angesehen wird? Wie nah wäre unsere Gesellschaft dann an der mörderischen eugenischen Praxis der Nazis? Nun: sehr, sehr nah!Falls ein lebensfeindliches Recht auf Abtreibung so gemeint sein sollte, dann unterstreicht das nur meine moralphilosophische Beurteilung, derzufolge gilt, daß Abtreibung nichts Gutes ist. Das mag bestritten werden. Aber es bedürfte zumindest einer belastbaren Begründung.