Von Wolfgang Janisch
„Landet die NSA-Affäre vorm Bundesverfassungsgericht? Bürger, die glauben, ausgespäht worden zu sein, können nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins in bestimmten Fällen Klage einreichen. Auch strafrechliche Ermittlungen sind denkbar.“ – Zum Artikel:
http://www.faz.net/aktuell/politik/nsa-ausschuss-geheimer-grund-fuer-die-geheimhaltung-13012207.html