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Bei meinem Freitagsbrief handelt es sich um eine Auswahl aus dem Medienspiegel der Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik, aber jene Erklärung steht mit ihrem besonderen Zweck ganz für sich. Es gibt eine Liste von Unterzeichnern, aber diese steht in keinerlei Zusammenhang mit dem Medienspiegel.
Im Medienspiegel werden täglich Nachrichten aufgegriffen, und manche werden kommentiert.Der Freitagsbrief stellt eine Auswahl aus dem Medienspiegel der jeweils vergangenen Woche dar, wobei der mündige Leser vorausgesetzt wird.
Daher identifiziere ich mich nicht mit allem, was hier als wöchentliche Auswahl gebracht wird.Zwar bilde ich mir eine möglichst gut begründete Meinung, weiß aber um meine Fähigkeit zum Irrtum, so wie sie für alle Menschen gegeben ist. Deshalb ist mir begründete Kritik immer willkommen, denn sie ist das Mittel, um Denk- oder Sachfehler zu erkennen und zu beseitigen.
GB: Hier zwei unterstützende Ergänzungen zu dieser beeindruckenden Analyse:
Zu Art. 3 GG:
http://serwiss.bib.hs-hannover.de/frontdoor/index/index/docId/405
Gliederungspunkt: 1
M. E. muß gelten, dass, wenn eine Aussage dann, wenn sie logisch falsch ist eben auch juristisch falsch ist. Dasselbe gilt für die Empirie: es kann prinzipiell nicht juristisch – normativ etwas über die Empirie dekretiert werden. – Ob es eine “Benachteiligung” im Sinne des Art 3 (2) Satz 2 gibt, das ist eine empirisch-wissenschaftlich Frage, nicht eine juristisch-normative. Und wissenschaftlich läßt sich eine solche angebliche Benachteiligung nicht nachweisen. Sie wird lediglich von interessierter Weise behauptet. Daher entfällt die empirische Voraussetzung des Art 3 (2) Satz 2, auf die der Satz logisch aber angewiesen ist.
Zu Art. 20 (4) GG:
https://frankfurter-erklaerung.de/2014/07/wert-der-zivilcourage/