Von Ulrich Grund
„In dritter Instanz entscheidet das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt: Die Lufthansa darf ihre Piloten nicht zum Tragen einer Uniformmütze auf Flughäfen verpflichten. Die Bundesrichter sehen in den Lufthansa-Argumenten keine ausreichenden Gründe für eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern. (Az. 1 AZR 1083/12)“ – Zum Artikel: