Von Michael Klein
„Das meritokratische Prinzip besagt, dass Leistung das Kriterium ist, das über z.B. die Vergabe von Positionen im Bildungswesen entscheidet. Wenn sich also ein guter und ein schlechter Kandidat auf eine Position bewerben, dann sieht das meritokratische Prinzip vor, dass der bessere Kandidat die Position erhält. Es ist also gerade nicht wie in der Politik, wo Kandidaten nach Hausmacht z.B. in den Unterbezirken und weitgehend unabhängig von ihrer Leistung gewählt werden.
Mit dem Professorinnenprogramm ist das meritokratische Prinzip von Hochschulen verschwunden. Nicht mehr die Leistung entscheidet darüber, ob ein Bewerber eine Position erhält, sondern sein Geschlecht. Entgegen aller Mimikry und aller ausgefeilten Versuche, das Professorinnenprogramm nicht als klares Programm zur Diskriminierung von Männern erscheinen zu lassen, ist das Professorinnenprogramm nichts anderes als ein Diskriminierungsprogramm: Positionen an Hochschulen werden für weibliche Bewerber reserviert, nur an weibliche Bewerber vergeben, weibliche Bewerber werden also privilegiert, männliche Bewerber diskriminiert.
Das Professorinnenprogramm ist ein Günstlingprogramm, das der Vergabe von Lehen im Mittelalter entspricht und nicht Leistung, sonder die Bereitschaft, sich als Günstling zu verdingen, belohnt.“ –
Zum Artikel:
http://sciencefiles.org/2015/06/30/update-nutznieser-des-professorinnenprogramms/
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
Art 33
Die juristische Frage ist klar: es hilft hier ein Blick ins Grundgesetz, in Verbindung mit der Nutzung des logischen Denkvermögens.