Kinder können Männer, die sie für ihren leiblichen Vater halten, nicht zu einem rechtlich folgenlosen Gentest zwingen. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Kommentar GB:
Problematisch ist dies jenseits juristischer Feinheiten des Einzelfalls nicht zuletzt deshalb, weil es ganz der feministischen Tendenz entspricht, die biologische Vaterschaft = NULL zu setzen, indem das, was biologisch gegeben ist, durch eine sozial (und juristisch) konstruierte Vaterschaft, durch einen NENNVATER ersetzt wird.
Dass das nicht zuletzt als eine alberne Kuriosität wahrgenommen werden kann, das sei hier nur angemerkt. Aber dahinter scheint der feministische Wunsch nach der Eliminierung des Mannes schlechthin auf. Und das ist nicht komisch, sondern bösartig.