- „Feras, ein illegaler Ausländer und verurteilter Verbrecher, durfte in Schweden bleiben, nur weil er ein gewalttätiges Hassverbrechen gegen schwedische Juden begangen hat. Dies trotz der Tatsache, dass Schweden seinen Asylantrag abgelehnt hatte und ihm daher jegliches Recht auf Aufenthalt im Land fehlte.
- Der Präzedenzfall, den dieser Fall schafft, ist äußerst beunruhigend: Wenn Sie Verbrechen gegen Juden begehen, die „als ein schweres politisches Verbrechen gegen andere Juden wahrgenommen werden können“, dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Asyl in Schweden. Die Rechte der verwundbaren Juden Schwedens scheinen keine Rolle mehr zu spielen.
- In Schweden und vielleicht auch an anderen Orten scheint es, dass die „Menschenrechte“ ausländischer Mörder wichtiger sind als die Menschenrechte gesetzestreuer Bürger.“ (…)
https://de.gatestoneinstitute.org/13046/schweden-heiligtum
Kommentar GB:
Islamophilie ist larvierter Judenhaß.