http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/islam-und-christentum-was-zu-uns-gehoert-15846884.html
Kommentar GB:
Zur juristischen Seite der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Islams lese man:
und ergänzend:
Zur Frage der Leitkultur, als Antwort auf die Frage, was zu uns gehört:
Schließlich als Einführung in das Thema Islam-Kritik:
Der Staat darf nichts von einer Religion erwarten, außer, dass sie sich im Rahmen der Verfassung bewegt. Das ist nicht wenig – gerade mit Blick auf den Islam.
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