Kommentar GB:
Dringende Leseempfehlung! Drei zentrale Einwände werden genannt:
(…) „Erstens gelten die Ahmadiyya seit ihrem Verbot in Pakistan im Jahr 1974 als verfolgte Minderheit. Grund hierfür war ein religionsinterner Streit über die Frage, ob es nach Mohammed noch weitere Propheten gegeben habe. Dass ausgerechnet diese von Dogmatikern gegängelte Glaubensgemeinschaft nun mit juristischen Mitteln gegen eine Kritikerin vorgeht, anstatt vorerst den offenen Austausch zu suchen, ist schon bemerkenswert.“ (…)
„Zweitens bietet Ahmadiyya Islamunterricht an Schulen an. Auch im Hinblick auf das pädagogische Image wäre ein auf Austausch basierender Umgang mit Kritik wünschenswerter als der Versuch, auf dem Rechtsweg einen Maulkorb zu erteilen.
Drittens findet Ende November die Islamkonferenz in Berlin statt, das offizielle Forum der Bundesregierung für den Dialog mit Muslimen im Land. Die Ahmadiyya-Gemeinde ist auf Expansion angelegt, ihr 1989 beschlossener Hundert-Moscheen-Plan, also die Errichtung von einhundert Gotteshäusern (sic! GB) in Deutschland, ist in der Umsetzung begriffen. Dies geht am besten mit Unterstützung der Politik. Sich bei der Konferenz als quasi liberale Gruppierung zu zeigen, ist deshalb essenziell. Das Label Sekte wäre geschäfts-schädigend.“ (…)