Ja zur gendergerechten Sprache – aber bitte unaufgeregt
Dr. Kathrin Kunkel-Razum
Leiterin Duden-Wörterbuchredaktion, Bibliographisches Institut GmbH
- Unsere Vorschläge für gendergerechtes Schreiben wurden stark kritisiert
- Das generische Maskulinum entspricht jedoch längst nicht mehr der Realität
- In der Debatte geht es nicht um Grammatik, sondern um politische Ansichten
https://www.xing.com/news/klartext/ja-zur-gendergerechten-sprache-aber-bitte-unaufgeregt-2719
Das generische Maskulinum diskriminiert? Lächerlich!
Prof. em. Dr. Peter Eisenberg
Professur, Institut für Germanistik, Universität Potsdam
- Kollegen mit „Kolleginnen“ ansprechen – grammatikalisch eine Katastrophe
- Das generische Maskulinum spricht Personen an, keine Männer und Frauen
- Feministen instrumentalisieren unsere Sprache für ihre Zwecke
Kommentar GB:
Diese Frage ist zwar lächerlich aber dennoch ernst, zum einen wegen der sozialen Schädlichkeit dieser genderfeministischen Sprachpolitik, und dann auch, weil an ihr ablesbar ist, ob und inwieweit diese Gesellschaft noch alle Tassen im Schrank hat … Die schlechte Nachricht lautet: die Antwort steht auf der Kippe, die gute Nachricht lautet genauso.
Jedenfalls wissen wir jetzt, was von dem genderfeministischen Machwerk der Duden-Redaktion zu halten ist, nämlich nichts.
Daß der gesellschaftliche Geisteszustand seit längerem ernsthaft gefährdet ist, dafür mehren sich die unerfreulichen Symptome, ein weiteres ist dieses hier:
Zur Sache
Das dritte Geschlecht
Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 entschieden, dass es neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren Geschlechtseintrag geben muss. So soll auch Menschen, die sich nicht im binären Geschlechterverhältnis wiederfinden, entsprochen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung muss die Bundesregierung nun bis Ende dieses Jahres verabschieden. Auf einer Veranstaltung im Alten Fundamt (Auf der Kuhlen 1a) am Dienstag, 4. Dezember, diskutieren ab 19 Uhr Lucie Veith vom Verein Intersexuelle Menschen, Konstanze Plett, Mitverfasserin der Verfassungsbeschwerde, und Laura Adamietz, Rechtsanwältin der Beratung des Vereins Transrecht, über die Folgen.
Kommentar GB:
Intersexualität ist eine sehr seltene biologische Anomalie (unter 1 Promille), mit oder ohne Krankheitscharakter, und kein drittes Geschlecht. Das könnte auch normativ gar nicht konstituiert werden. Normativ kann nur geregelt werden, daß neben M oder W noch I (für intersexuell) in Dokumente eingetragen werden kann oder soll. Das ist alles. Transsexualität ist keine biologische, sondern eine psychische Anomalie. Sie fällt also in den Zuständigkeitsbereich der Psychotherapie.
sowie ein Kommentar eines Insiders: