Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV)
Pressemitteilung v. 05.11.2018
Frauen und auch Männer erhielten 1918 das allgemeine Wahlrecht
Berlin. „Gratulation: Frauen haben in Deutschland seit 100 Jahren das aktive und passive Wahlrecht – wie auch Männer“ formuliert die Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV). Sprecher Gerd Riedmeier weist darauf hin, dass bis 1918 in großen Teilen Deutschlands (Preußen) galt: Das Recht zu wählen war nicht vordringlich abhängig vom Geschlecht. Vielmehr war das Wahlrecht an Kriterien ausgerichtet wie Standeszugehörigkeit, Besitz und Steuerleistung.