Kommentar GB:
Der Bericht ist – sehr typisch bei diesem Thema – unvollständig, weil bei Leistungsveränderungen (Mehrauszahlungen) immer zu fragen und zu beantworten ist: wer soll erhöhte Leistungen (= Rentenauszahlungen) bezahlen? – hier diejenigen, die direkt Versicherungsbeiträge einzahlen, oder nicht sie, sondern die Gesamtheit der Steuerzahler? Versicherungsleistungen sind an Versicherungsbeiträge gebunden. Werden Leistungen (Auszahlungen) gewährt, die nicht so finanziert werden, dann sind sie aus allgemeneinen Steuermitteln aufzubringen. Anderenfalls werden die Zahler der Versicherungsbeiträge faktisch enteignet; die Umverteilung findet zu ihren Lasten statt.
Rechtspolitisch geboten wäre es, dies unmöglich zu machen.
Die „Mütterrente“ muß daher vollständig aus Steuermitteln und nicht zu Lasten von Beitragszahlern der Rentenversicherung finanziert werden.