Im Ergebnis kann man hier feststellen, wie mit solchen UN-Vereinbarungen die verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz in Deutschland faktisch beseitigt wird.
Europäische und deutsche Unternehmen und damit die Bürger müssen nicht quantifizierbare Nachteile hinnehmen.
Es ist also eine glatte Desinformation, wenn das Auswärtige Amt von einer “Unverbindlichkeit” der UN-Konvention ausgeht.
Die Unverbindlichkeit dürfte in kürzester Zeit zu einer Verbindlichkeit werden.
Wie so etwas semantisch von statten geht, lässt sich sehr schön hier auf der Seite von aktion-mensch.de beobachten. “ (Hervorhebung GB)
https://www.achgut.com/artikel/so_laeuft_das_mit_der_unverbindlichkeit_von_un_konventionen