Justizministerin Lambrecht präsentiert Gesetzentwurf für „Kinderrechte“ im Grundgesetz Die Katze ist aus dem Sack! Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat heute ihren Gesetzentwurf für die Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz bekanntgegeben. Demnach soll Artikel 6 GG um einen neuen Absatz 1a erweitert werden mit folgendem Wortlaut: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“ Das übertrifft unsere schlimmsten Befürchtungen. Schon der erste Satz macht klar, daß Aufwachsen und Entwicklung des Kindes innerhalb seiner Familie kein Thema mehr sind, sondern daß die Erziehung des Kindes „in der sozialen Gemeinschaft“ zu erfolgen hat. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zu Kollektivismus und Sozialismus. Entsprechend sollen die „Kinderrechte“ in einem Absatz 1a noch vor das Elternrecht in Absatz 2 platziert werden. Damit würden „Kinderrechte“ eindeutig über das natürliche Recht der Eltern auf die Erziehung der eigenen Kinder gestellt. Wie die meisten Rechtsgutachten belegen, hätte dies konkrete verheerende Folgen: Das Elternrecht würde verdrängt. Politik und Justiz würden den neuen „Kinderrechten“ regelmäßig Vorrang vor dem Elternrecht gewähren und dabei nach Belieben interpretieren, was das angeblich Beste für das Kind sei. Nicht mehr die Eltern, sondern der Staat würde über die vermeintlichen Kindesinteressen entscheiden. Das im Grundgesetz als Abwehrrecht gegen einen übergriffigen Staat festgeschriebene natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder wäre damit faktisch außer Kraft gesetzt! Dabei besteht überhaupt keine Notwendigkeit, zusätzliche „Kinderrechte“ ins Grundgesetz zu schreiben. Kinder sind bereits Träger aller Grundrechte. Es gibt keine Schutzlücke. Und: Bereits heute muss dem Kindeswohl in allen Gesetzgebungsverfahren Vorrang gewährt werden. Die Behauptung der Bundesregierung, das Elternrecht würde durch zusätzliche „Kinderrechte“ nicht angetastet, ist eine klare Täuschung. Allein das Vorhandensein eines neuen Sondergrundrechts für Kinder würde das Verhältnis von Eltern, Kindern und Staat automatisch zugunsten des Staates und zu Lasten der Eltern verschieben (siehe CDU-Gutachten). Die Freiheit der Familie ist in höchster Gefahr. Krempeln wir jetzt die Ärmel auf, um den Sturz des Elternrechts noch zu verhindern:
Das Elternrecht ist zentral für die Familie und unsere freiheitliche Grundordnung! Mit einem Anruf können Sie sehr viel bewirken. Danke. |
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