Verteidiger verlangen Freispruch
(…) „Drei der deutschen Angeklagten gehören zu einer arabischstämmigen Berliner Großfamilie.“ (…) [?]
https://www.moz.de/nachrichten/deutschland/artikel-ansicht/dg/0/1/1780829/
Kommentar GB:
Man darf Strafverteidigern nicht vorwerfen, daß sie als Strafverteidiger tätig werden. Und verlangen können die, was sie im Mandanteninteresse eben für vertretbar oder erreichbar halten. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, dem Gericht die nötigen Beweise oder wenigstens Indizien vorzulegen.