Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.07.2020
– 14 L 173/20 und 14 l 163/20 –
Absolutes Verbot verstößt gegen den Gleichheitssatz
Das absolute Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (SARS-CoV-2-IfSV) des Landes Berlin verstößt gegen den Gleichheitssatz. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden und damit den Betreiberinnen eines erotischen Massagesalons bzw. eines sog. BDSM-Studios die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten unter strengen Auflagen gestattet.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 14.07.2020
– 1 L 445/20 –
Corona-Pandemie: Bordelle bleiben auch weiterhin geschlossen
Keine Öffnung von Freudenhäusern bis zum 31.08.2020
Der Betrieb von erotischen Massagen ist auf der Grundlage der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (weiterhin) nicht zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
https://www.emma.de/artikel/cdu-frauenunion-fordert-sexkaufverbot-337931
https://www.emma.de/artikel/16-deutsche-abgeordnete-gegen-das-system-prostitution-337829