Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 04.08.2021
– 1 B 1041/21 –
Impfung stellt freiwilliges Angebot dar
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat mit Beschluss einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Durchführung von Impfungen von Schülerinnen und Schülern an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen des Landes zu unterlassen, als unzulässig abgelehnt.