Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.01.2022
– XII ZB 183/21 –
Auskunftsanspruch nicht ausdrücklich gesetzlich normiert – Auskunftsanspruch ergibt sich aus der Auslegung des § 1618 a BGB
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.