Finanzgericht Münster, Urteil vom 07.10.2021
– 10 K 3172/19 E –
Aufwendungen eines aus zwei Männern bestehenden Ehepaares für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.