18.01.2022
Entscheidung in Karlsruhe: In Thüringen darf es keine Pflicht zu paritätischen Wahllisten geben.
Das Verfassungsgericht hat eine Beschwerde abgelehnt, weil sie nicht ausreichend begründet war.
Kommentar GB:
Die Restvernunft hat hier noch einmal gesiegt. Aber es wird so weitergehen.