17. Februar 2022 – Jörg Benedict
Je mehr sich zeigt, dass die Verbreitung des Coronavirus nicht vom Impfstatus abhängt, umso massiver wird in Sachen Impfpflicht vorgeprescht und gegen sogenannte Impfverweigerer gehetzt. Der Rechtswissenschaftler Jörg Benedict fragt in seinem Gastbeitrag, was denn eigentlich die Rechtsgrundlagen für 2G- und 3G-Regelungen sowie berufsspezifische und allgemeine Impfpflichten sind, und kommt zu dem Fazit:
Die Maßnahmen sind verfassungswidrig.
Dieser außerordentlich klare und erhellende Artikel sollte ungedingt gelesen und breit diskutiert werden: er stellt gewissermaßen die Summe der bisherigen Erkenntnisse in kritischer Absicht dar.
Das folgende Schlußzitat führt zu den rechtspolitischen Schlußfolgerungen:
(…) „Ende aller Maßnahmen! Jedenfalls das Ende aller allein am Impfstatus orientierter Ausgrenzungen ist überfällig. Art. 3 GG verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich zu behandeln. Nicht nur für einzelne Bereiche, wie den Einzelhandel: Alle 3G- und 2G-Maßnahmen müssen aufgehoben werden! Nicht in einem „Stufenplan“, sondern sofort. Sie sind evident (im originären Sinne des Wortes) verfassungswidrig. Oder, um es mit Gustav Radbruch zu sagen, sie sind nahe dran, ihre Eigenschaft, überhaupt noch legitimes Recht zu sein, zu verlieren; denn „wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts verleugnet wird, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges Recht‘, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur“.“ –
Und was tut die Politik tatsächlich? Nun: dies …
ergänzend –
eine Petition gegen die Impfpflicht: