Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.03.2022
– 5 RVs 124/21 –
Einverständnis mit Sex kann unter Bedingungen stehen
Das Einverständnis zu sexuellen Handlungen kann unter der Bedingung stehen, dass es nicht zu einem vaginalen Samenerguss kommt. Wer sich daran nicht hält, kann sich wegen sexuellen Übergriffs nach § 177 Abs. 1 StGB strafbar machen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Kommentar GB:
Man faßt sich nur noch an den Kopf!