Im zweiten Prozess gegen den Bremer Pfarrer Latzel sind die juristischen Fronten unverändert:
Die Staatsanwaltschaft sieht ihn als Volksverhetzer, die Verteidigung warnt vor einem Maulkorb für einen bibeltreuen Christen.
15.05.2022
und
Kommentar GB:
Ein sehr lesenswerter Artikel!
Wenn die juristische Auslegung je nachdem und so oder so, aber immer flexibel und sich dabei stetig erweiternd weit genug gefaßt wird, kann dann nicht jeder Bürger ein „Volksverhetzer“ sein? Wo sind die Grenzen dieser Strafrechtsnorm?